WILLKOMMEN BEI DER
5. WHITE LILY REVOLUTION.
TAUSCHE LILIE GEGEN GEWALTSCHUTZ.
#whitelilyrev | 25.11.-10.12.2024 – DIE AKTION GEGEN INSTITUTIONELLE GEWALT AN FRAUEN
Wir machen Gewalt gegen Mütter und Kinder im Familienrecht und seinen Institutionen sichtbar.
Wir fordern die vollständige Umsetzung und konsequente Anwendung der Istanbul-Konvention. Wir forden die Beendigung der Menschenrechtsverletzungen gegen gewaltbetroffene Mütter & Kinder im Familienrecht.
Vor dem Familiengericht sind eben nicht alle gleich.
Das wird sichtbar in der Studie „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen“.
2024: Misogyne Mythen
Am 25. November 2020, dem Tag gegen Gewalt an Frauen, haben wir MIAs zum ersten Mal die Aktion whitelilyrev ins Leben gerufen. Im Rahmen der 1. Aktion prägten wir den Begriff institutionelle Gewalt gegen Mütter im Familienrecht, um das Phänomen erstmals sprachlich fassbar zu machen.. Bis dahin gab es keinen Begriff für das, was Mütter und Kinder seit Jahren in Gerichtssälen und Jugendämtern bundesweit erleben.
In 2024 legen zum fünften Mal zwischen dem 25.11. und 10.12. deutschlandweit betroffene Mütter auf den Stufen vor Familiengerichten und Jugendämtern weiße Lilien nieder.
Sie machen damit auf die institutionelle Gewalt aufmerksam, die ihnen und ihren Kindern in vielen Familiengerichtsverfahren wiederfährt – und mahnen die konsequente Umsetzung & Anwendung der Istanbul-Konvention an.
Fotos der niedergelegten weißen Lilien posten die Teilnehmerinnen unter #whitelilyrev auf Social Media. Zusätzlich dokumentieren wir die niedergelegten Lilien jedes Jahr auf der Karte der Lilien.
“Wie können Familiengerichte Schauplatz solch ungeheuerlicher Formen von Gewalt gegen Mütter und Kinder sein, und das völlig ungestraft?”
Am 22. Juni 2023, auf der 53. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf, stellte Reem Alsalem, Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, ihren Bericht „Custody, violence against women and violence against children“ öffentlich vor. In diesem Bericht thematisiert sie die große Gefährdung von gewaltbetroffenen Müttern und Kindern vor Familiengerichten – weltweit, auch in Deutschland – durch das Pseudokonzept „Parental Alienation“ / „Eltern-Kind-Entfremdung“ und vergleichbaren Konzepten (in Deutschland meist: „Bindungsintoleranz“).
In ihrer so kurzen wie wichtigen Rede verweist sie auf die misogyne Wurzel dieser Konzepte und kritisiert die bestehende Praxis an Familiengerichten gegenüber gewaltbetroffenen Müttern und Kindern als Menschenrechtsverletzung. Die Rede (engl. & dt.) ist hier nachzulesen.
“GRAVIERENDE MÄNGEL”
Am 7. Oktober 2022 legte GREVIO, das Expert:innengremium des Europarates, seinen ersten Bericht zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland vor.
„In Anbetracht der Vorbereitungen für eine umfassendere Reform des Sorgerechts und des Besuchsrechts zeigt sich GREVIO besorgt darüber, dass die besondere Situation von Frauen, die Gewalt in der Partnerschaft durch den anderen Elternteil erfahren, allem Anschein nach nicht als ein Faktor betrachtet wurde, der besondere Maßnahmen erfordert.“
„Angesichts der zahlreichen Forschungsergebnisse […] möchte GREVIO betonen, dass gemäß der Istanbul-Konvention die Sicherheit des nicht gewalttätigen Elternteils und der Kinder ein zentraler Faktor sein muss, wenn über das Wohl des Kindes in Bezug auf Sorgerechts- und Besuchsrechtsregelungen entschieden wird.“
Die offizielle Übersetzung des GREVIO-Berichts wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereitgestellt und ist hier nachlesbar.
Dokumentation „des Grauens“
Zum Tag der Kinderrechte am 20. November 2024 veröffentlichte der Soziologe Dr. Wolfgang Hammer et al. eine weitere Studie: „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland. Eine Analyse medialer Falldokumentationen“. Sie weist bundesweit eine vorurteilsgeleitete Grundannahme gegenüber Müttern in Familiengerichten und Jugendämtern nach. Diese führt zu fehlendem oder unzureichendem Schutz vor Gewalt für Kinder und Mütter, Betroffene verlieren dadurch ihre Stimme vor Gericht. Das verletzt den grundgesetzlich garantierten Gleichheitsgrundsatz und nimmt Betroffenen die Chance auf ein faires Verfahren. Die Studienautor:innen zeigen anhand von 154 Fallbeispielen bundesweit, wie unwissenschaftliche, misogyne Deutungsschablonen der PAS-Vorannahme in etlichen Verfahren angewendet werden und damit Täter-Opfer-Umkehr betrieben wird.
Wolfgang Hammer mahnt: „Die bestehende Praxis in Familiengerichten und Jugendämtern gefährdet das Vertrauen in unsere rechtsstaatlichen, demokratischen Institutionen nicht nur heutiger Erwachsener, sondern auch der heranwachsenden Generationen. Sie gefährdet konkret Kinder und Mütter – und im Großen den Bestand unserer Demokratie.“
>> Zur Studie
#WHITELILYREV DEEP DIVE
WORUM GEHT ES?
Gewalt im Gerichtssaal – Von Gewalt betroffenen Müttern und Kindern wird via Institutionen fortgesetzt Gewalt angetan. Einerseits ermöglichen Institutionen durch unzureichende Bewertungen und Entscheidungen weiterhin Gewaltausübung durch Täter. Andererseits verüben auch Institutionen und ihre Akteur:innen selbst Gewalt. Weiterlesen
GEWALT: HINTERGRUND
Mehr als jeder zweite Fall vor Familiengerichten in sog. Kindschaftssachen hat einen Gewalthintergrund. Dieser hohe Anteil wird oft nicht oder deutlich zu wenig bei gerichtlichen Entscheidungen berücksichtigt. Das hat auch der Bericht des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland 2022 deutlich kritisiert. Mütter und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, erleben nach der Trennung oft, dass sie trotz Gewaltschutzgesetz und trotz Istanbul-Konvention ungeschützt bleiben. Ihre Traumatisierung und fortdauernde Gefährung werden nicht ernst genommen. Weiterlesen
MISOGYNE MYTHEN
Zum fehlenden Fachwissen über Dynamiken, Machtgefälle und den psychischen Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf die Opfer kommen – meist unreflektierte – misogyne, patriarchale Einstellungen und Überzeugungen der Akteur:innen in familiengerichtlichen Verfahren gegenüber Müttern. Die fachlich falschen Einschätzungen führen regelmäßig zu einer weiteren Gefährdung von Kindern. Weiterlesen
SEI AB DEM 25.11.2024 DABEI.
LEGE AUCH DU DEINE LILIE NIEDER.
DIE INTERVIEWS
Zur 2. White Lily Revolution in 2021 hatten wir deutschlandweit Mütter gebeten, uns ihre Geschichten von Familiengerichtsverfahren anonym zu erzählen. Ihre Interviews zeigen wir hier.
DIGITALES ZUHAUSE & ARCHIV DER WEISSEN LILIEN
In unserem Aktions-Account bei Instagram finden sich neben den Postings der Kampagne die niedergelegten Lilien der vergangenen WLR-Aktion 2021. Damit sind die Betroffenen dauerhaft sichtbar und ihre Stimmen und Fälle erhalten einen eigenen Raum. Seit 2022 werden die Fotos der niedergelegten Lilien auf der Karte der Lilien eingetragen.
WIE ES BEGANN
Die erste #WHITELILYREV 2020 erfuhr überaschend große Resonanz. Viele Betroffene beteiligten sich, zahlreiche Unterstützerinnen machten auf unsere Aktion aufmerksam, sogar Wissenschenschaftler:innen kontaktierten uns, weil sie sich für die thematisierten Probleme interessierten. Die niedergelegten Lilien von 2020 sind im alten #whitelilyrev-Account zu finden.