Zum Inhalt springen

DIE INTERVIEWS

Zur 2. White Lily Revolution 2021 haben wir deutschlandweit Mütter gebeten, uns ihre Geschichten anonym zu erzählen. Die Interviews zeigen wir hier. Die berichtenden Mütter sind wegen der Kinder und für ihren Selbstschutz anonymisiert. Sie haben andere Namen als hier angegeben.

INTERVIEW 1 – MARA

Nummer 1: Mara.
Der Befragungsstil der bestellten Verfahrensbeiständin – die „Anwältin der Kinder“ sein soll – traumatisiert die Kita-Kinder durch Heim-Androhung. Der Richter wertet im Verfahren die Mutter ab. Der Befangenheitsantrag der Mutter gegen den Richter wird abgelehnt: Sie müsse mit ‚Kritik‘ umgehen können.
Wie in 50-70 Prozent der Fälle von Umgangs- und Sorgerechtsstreitigketen vor Familiengerichten lag auch in diesem Fall Gewalt gegen die Mutter vor.

INTERVIEW 2 – SÜNJE


Nummer 2: Sünje. [aus Schutzgründen nachgesprochen]
Als Sünje im Familiengerichtsverfahren von ihren Gewalterfahrungen während der Ehe berichtet, äußert sich die Verfahrensbeiständin abfällig gegenüber der Mutter. Nicht nur, dass sie ihr nicht glaubt und ihr quasi unterstellt, zu lügen – als der Vater des gemeinsamen Kindes Gewaltvorwürfe gegen die Mutter erhebt, ist die Verfahrensbeiständin nur zu rasch bereit, ihm zu glauben. Ein Gutachten kann die Vorwürfe des Vaters jedoch nicht bestätigen. Das Verhalten der Verfahrensbeiständin ggü. der Mutter ist klar frauenfeindlich – und leider ein häufig anzutreffendes Verhalten in Familiengerichten, Jugendämtern und bei weiteren Professionen in Familiengerichtsverfahren.

Interview 3 – SARAH

Nummer 3: Sarah. [aus Schutzgründen nachgesprochen]
Das Familiengericht entscheidet in Sarahs Fall, dass sie und die Kinder mit dem Vater der Kinder in einem Wechselmodell leben sollen – obwohl Sarah aufgrund der Gewalt des Vaters Gewaltschutz erhielt und er dafür strafrechtlich verurteilt wurde. Für das Familiengericht ist das Verhalten des Vaters unerheblich. Stattdessen wird plötzlich Sarah zum „Problem“, weil sie die Gewalt thematisiert.

INTERVIEW 4 – ANJA

Nummer 4: Anja.
Die geltende Gewaltschutz-Anordnung für den Ex-Partner von Anja wird im familienrechtlichen Verfahren ignoriert. Die Istanbul-Konvention existiert für das Gericht und die beteiligten Akteur:innen nicht. Stattdessen sieht sich die Mutter regelmäßig genötigt, erneut auf den Täter zu treffen, ob bei Gesprächen im Jugendamt, mit der Umgangsbegleiterin und ähnlichen Situationen. Begründung: Das Kind habe von der Gewalt nichts mitbekommen. Dass davon die Gewalt gegen die Mutter nicht verschwindet, sondern sie als Opfer durch erzwungene Kontakte regelmäßig retraumatisiert wird, ist für die beteiligten Professionen nicht relevant.

INTERVIEW 5 – NICOLA

++CN: Es wird sexualisierte Gewalt gegen Kinder thematisiert.++
Nummer 5: Nicola. [aus Schutzgründen nachgesprochen]
Bei Nicolas Kindern steht der erhärtete Verdacht von sexualisierter Gewalt gegen ihre Kinder durch den Kindsvater im Raum. Um ihre Kinder zu schützen, trennt sie sich. Im Verfahren am Familiengericht spielt das allerdings gar keine Rolle. Fachleute, die sich mit Kindesmissbrauch und entsprechendem Täterverhalten auskennen, werden vom Gericht nicht gehört. Stattdessen beurteilen nur Personen den Fall und über die Mutter, die fachlich nicht dafür ausgebildet sind. Nicola sagt: „Ich kann Frauen nur davon abraten, in Deutschland Kinder zu bekommen. Denn du kannst sie nicht schützen.“

Interview 6 – KATHRIN

Nummer 6: Kathrin.
Kathrin flieht mit ihren Kindern vor dem gewalttätigen Vater und zieht weit weg. Da sie das alleinige Sorgerecht hat, darf sie das. Der Vater verfolgt sie, jedoch zieht hinterher, verleumdet sie beim Jugendamt mit allerlei erfundenen Vorwürfen. Die Jugendamts-Mitarbeiterin kann sich bei einem Hausbesuch in Kathrins Wohnung davon überzeugen, dass nichts von dem stimmt, was der Vater über sie behauptet. Trotzdem schlägt sich die Mitarbeiterin auf die Seite des Vaters.

INTERVIEW 7 – THÉRÈSE

Thérèse möchte ihren Sohn therapeutisch behandeln lassen, da eine Autismus-Spektrum-Störung diagnostizert wurde. Der Vater jedoch bezichtigt die Mutter nun, psychisch krank und schuld an den Auffälligkeiten des Kindes zu sein. Ihr wird unterstellt, an Münchhausen by proxy zu leiden – eine tatsächlich sehr selten auftretende Erkrankung. Die Mutter muss sich dennoch wiederholt verschiedenen psychiatrischen Begutachtungen und Diagnostiken aussetzen, um diese Behauptung zu entkräften. Das Familiengericht erkennt nicht, dass das Treiben des Vaters eine Fortsetzung der früheren häuslichen Gewalt mit neuen Mitteln ist und verstärkt durch Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen die Gewalt noch.

INTERVIEW 8 – JOYCE

Nummer 8: Joyce.
Erst nach wiederholter Gewalt trennt sich Joyce vom Vater ihres Sohnes – stets dessen Drohung im Ohr, er werde ihr das Kind wegnehmen. Bereits kurz nach der Trennung verlangt der Vater gerichtlich das alleinige Sorgerecht und verbreitet bei allen Verfahrensbeteiligten jede Menge unwahrer Behautptungen über die Mutter. Diese werden jedoch nie nachgeprüft, auch nicht die Behauptung, es bestünde bei Joyce Fluchtgefahr mit dem Kind. Den ungeprüften Behauptungen des Vaters folgend wird das Kind kurzerhand per Gerichtsbeschluss kurz vor Weihnachten im morgendlichen Dunkel mit massiver Polizeigewalt aus der Wohnung der Mutterr geholt. Die Gewaltschutzambulanz dokumentiert später heftige Strangulationsmerkmale und bescheinigt der Mutter, sie habe Glück gehabt, dass sie den Polizei-Einsatz überlebt hat. Das Kind hat die Gewalt gegen die Mutter vor seinen Augen miterlebt.

Interview 9 – ESZRA

INTERVIEW 10 – LEANDRA